Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stage & Vision
Thomas Hölzler und René Helgers GbRFluthgrafstr. 12
46483 Wesel
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Thomas Hölzler und René Helgers GbR, handelnd unter Stage & Vision, und ihren Vertragspartnern, unabhängig davon, ob diese Künstler, Veranstalter oder sonstige Auftraggeber sind. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
§ 2 Gegenstand
Stage & Vision ist eine Künstler- und Eventvermittlung. Sie tritt nicht als Veranstalter auf. Verträge über Auftritte kommen grundsätzlich zwischen Künstler und Veranstalter zustande.
§ 3 Vermittlungsauftrag
Vermittlungsaufträge können schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Stage & Vision ist berechtigt, mit Künstlern, Managements und Veranstaltern zu verhandeln. Eine verbindliche Vermittlung liegt erst mit bestätigter Buchung vor.
§ 4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien über Termin, Ort, Gage und wesentliche Leistungen geeinigt haben und die Buchung bestätigt ist. Änderungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 5 Leistungen von Stage & Vision
Dazu zählen insbesondere die Akquise und Vermittlung geeigneter Künstler, die Angebotseinholung und Weiterleitung, die Koordination, die Terminabstimmung und die Betreuung bis zur Durchführung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 6 Vergütung und Provision
Die Vergütung kann vom Veranstalter, vom Künstler oder von beiden geschuldet sein, je nach Vereinbarung. Die Höhe ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Provisionsvereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 7 Pflichten des Künstlers
Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung persönlich, pünktlich und in der vereinbarten Qualität zu erbringen. Er sichert zu, dass alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Lizenzen vorliegen.
Der Künstler stellt Stage & Vision alle erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Biografie, Pressefotos, Logos, Ton- und Bildmaterial sowie technische Anforderungen. Änderungen, die die Durchführung betreffen, sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 8 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung rechtzeitig zu schaffen. Er stellt insbesondere die vereinbarte Bühne, Technik und Infrastruktur bereit und sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Der Veranstalter verpflichtet sich ferner, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, die Sicherheit von Künstlern und Besuchern zu gewährleisten und die vereinbarte Gage fristgerecht zu zahlen. Änderungen wesentlicher Rahmenbedingungen sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Nutzungsrechte an Bild-, Ton-, Text- und Werbematerial
Der Künstler versichert, dass er berechtigt ist, sämtliche überlassenen Materialien zu nutzen und die erforderlichen Rechte daran besitzt. Der Künstler räumt Stage & Vision für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die zur Verfügung gestellten Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Logos sowie Pressetexte zum Zwecke der Vermittlung und Eigenwerbung zu nutzen.
Das umfasst insbesondere die Nutzung auf der Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Printmedien und Werbeanzeigen. Der Künstler stellt Stage & Vision von berechtigten Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
§ 10 Social Media und Referenznutzung
Künstler und Veranstalter erklären sich damit einverstanden, dass Stage & Vision durchgeführte Veranstaltungen als Referenz nutzen darf, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Broschüren oder Präsentationen, soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen. Persönlichkeitsrechte und gesetzliche Vorgaben werden dabei beachtet.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Gagen, Provisionen, Vertragsinhalte und Geschäftsstrategien, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 12 Umgehungsschutz
Erfolgt durch die Vermittlung von Stage & Vision ein Erstkontakt zwischen Künstler und Veranstalter, verpflichten sich beide, Stage & Vision bei Folgebuchungen nicht zu umgehen. Bei Folgebuchungen, die auf die Erstvermittlung zurückzuführen sind, informieren sich die Parteien unverzüglich. Einzelheiten zu etwaigen Provisionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 13 Stornierung und Ausfall
Bei Stornierung einer bestätigten Buchung gelten die individuell vereinbarten Stornobedingungen. Sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde, können Stornopauschalen vereinbart werden, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung unmöglich machen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.
§ 15 Haftung
Stage & Vision haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Stage & Vision nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Näheres regeln die gesonderten Datenschutzhinweise.
§ 17 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Wesel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.